
Nach Auftreten des neuartigen Coronavirus in China und den USA hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 30. Januar 2020 den internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen.
Nun sind bereits in Europa und in Deutschland erste Infektionen aufgetreten.
Was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber im Handwerk? Hierzu hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Hinweise für die Praxis im Fall einer Pandemie zur Verfügung gestellt.
Von Arbeitspflicht bis Entgeltfortzahlungsanspruch bei Entsendung in ausländische Gebiete finden Sie in dem aktuellen Papier der BDA wichtige Informationen.